Familienrechtliche Vollmachten
Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung und schützen Sie Ihre Familie mit rechtlich wirksamen Vollmachten für alle Lebenssituationen.
Unsere Vollmacht-Lösungen
Vorsorgeauftrag
Umfassende Regelung für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit. Bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden soll.
- Personensorge (Wohnen, Alltag)
- Vermögenssorge (Finanzen)
- Rechtsverkehr (Verträge)
Patientenverfügung
Legen Sie Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen fest, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können.
- Medizinische Massnahmen
- Lebenserhaltende Massnahmen
- Vertretungsperson benennen
Spezialvollmachten
Massgeschneiderte Vollmachten für besondere Situationen und familienspezifische Bedürfnisse.
- Bankgeschäfte
- Immobilienverwaltung
- Unternehmerische Vertretung
Der Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie umfassend, wer für Sie handeln und entscheiden soll, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr urteilsfähig sind.
Ohne Vorsorgeauftrag ordnet die KESB eine Beistandschaft an – was oft mit erheblichem Aufwand und emotionaler Belastung für Ihre Angehörigen verbunden ist.
- Sie bestimmen selbst Ihre Vertrauensperson
- Sie legen die Handlungsgrundsätze fest
- Sie behalten maximale Selbstbestimmung
- Sie entlasten Ihre Familie im Ernstfall
Wichtig zu wissen:
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Als Fachanwälte stellen wir sicher, dass Ihr Vorsorgeauftrag allen formalen und inhaltlichen Anforderungen entspricht.
Unser Vorsorgeauftrags-Paket
Wir erstellen Ihren individuellen, rechtssicheren Vorsorgeauftrag und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Persönliche Beratung
Ausführliches Gespräch über Ihre Wünsche und Bedürfnisse
Individueller Vorsorgeauftrag
Massgeschneidert nach Ihren Vorstellungen und rechtlich einwandfrei
Notarielle Begleitung
Organisation und Begleitung des notariellen Termins auf Wunsch
Sichere Aufbewahrung
Digitale Kopie und Hinweise zur sicheren Verwahrung des Originals
Die Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre persönlichen Wünsche und Wertvorstellungen respektiert werden – und entlastet Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen.
- Sie bestimmen Ihre medizinische Behandlung
- Sie ernennen eine Vertretungsperson
- Sie schaffen Klarheit für Ärzte und Familie
- Sie vermeiden unnötiges Leid
Wichtig zu wissen:
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und handschriftlich unterschrieben sein. Sie sollte regelmässig (etwa alle 2 Jahre) überprüft und bestätigt werden, um ihre Aktualität sicherzustellen.
Unser Patientenverfügungs-Paket
Wir erstellen Ihre individuelle, umfassende Patientenverfügung, die allen medizinischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Ausführliche Beratung
Persönliches Gespräch über Ihre Wertvorstellungen und Wünsche
Individuelle Patientenverfügung
Präzise formuliert und medizinisch eindeutig
Notfallausweis
Praktischer Ausweis für das Portemonnaie
Hinterlegungsservice
Tipps zur Hinterlegung beim Hausarzt und Vertretungspersonen
Spezialvollmachten für besondere Situationen
Neben den allgemeinen Vollmachten gibt es Lebenssituationen, die spezifische rechtliche Regelungen erfordern. Unsere Spezialvollmachten decken genau diese besonderen Bedürfnisse ab.
Von der Unternehmensnachfolge bis zur Betreuung minderjähriger Kinder – wir finden die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
Typische Anwendungsfälle:
- Geschäftsführungsvollmacht für Unternehmer
- Immobilienvollmacht für Grundbesitzer
- Sorgerechtsvorsorge für Alleinerziehende
- Digitaler Nachlass für Online-Aktivitäten
- Auslandsvollmacht für internationale Familien
Unser Spezialvollmachten-Paket
Wir entwickeln massgeschneiderte Vollmachten für Ihre spezifischen Bedürfnisse mit höchster rechtlicher Sicherheit.
Situationsanalyse
Gründliche Analyse Ihrer besonderen Situation und Bedürfnisse
Spezialisierte Rechtsberatung
Fachkompetente Beratung zum jeweiligen Spezialgebiet
Massgeschneiderte Vollmacht
Individuell auf Ihre Situation zugeschnitten
Implementierungsberatung
Hilfe bei der praktischen Umsetzung und Information der Beteiligten
Der genaue Preis hängt von der Komplexität und dem Umfang Ihrer individuellen Situation ab.
Unverbindliche AnfrageUmfassendes Vorsorgepaket
Optimale Absicherung mit unserem Komplettpaket – sparen Sie Zeit und Kosten
Vollständige rechtliche Vorsorge
Unser Komplettpaket umfasst alle wichtigen Vollmachten für Ihre umfassende rechtliche Absicherung – perfekt aufeinander abgestimmt und zu einem attraktiven Paketpreis.
Vorsorgeauftrag
Umfassende Regelung für den Fall der Urteilsunfähigkeit
Patientenverfügung
Klare Festlegung Ihrer Wünsche für medizinische Behandlungen
Notfallordner
Strukturierte Übersicht aller wichtigen Dokumente und Informationen
Jährliche Überprüfung
Regelmässige Aktualisierung Ihrer Dokumente bei Bedarf
Der Vorteil des Komplettpakets liegt nicht nur im günstigeren Preis, sondern vor allem in der optimalen Abstimmung aller Dokumente aufeinander – so vermeiden Sie Widersprüche und Rechtsunsicherheiten.
Komplettpreis
CHF 1'400
Statt CHF 1'750 bei Einzelbuchung
Ein kostenloses Erstgespräch ist inklusive
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?
Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung erfüllen unterschiedliche, sich ergänzende Funktionen:
Vorsorgeauftrag
- • Regelt alle Lebensbereiche (Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr)
- • Gilt bei jeder Art von Urteilsunfähigkeit (z.B. Demenz, Koma)
- • Muss entweder eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden
- • Tritt erst nach Prüfung durch die KESB in Kraft
Patientenverfügung
- • Regelt ausschliesslich medizinische Behandlungen
- • Gilt, wenn Sie sich zu medizinischen Fragen nicht mehr äussern können
- • Muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein
- • Tritt unmittelbar in Kraft, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Idealerweise ergänzen sich beide Dokumente zu einem umfassenden Vorsorgekonzept. So haben Sie die Gewissheit, dass in allen Lebensbereichen und Situationen nach Ihren Wünschen gehandelt wird.
Wann sollte ich rechtliche Vollmachten erstellen?
Der beste Zeitpunkt für die Erstellung rechtlicher Vollmachten ist jetzt – unabhängig von Ihrem Alter oder aktuellen Gesundheitszustand. Unvorhergesehene Ereignisse können jederzeit eintreten.
Besonders wichtig wird die Erstellung in folgenden Lebensphasen:
- Familiengründung – zum Schutz des Partners und der Kinder
- Immobilienerwerb – zur Sicherung von Sachwerten
- Unternehmensgründung – zur Sicherung der Geschäftskontinuität
- Ab dem 50. Lebensjahr – als Teil der Altersvorsorge
Wichtig: Vollmachten können nur erstellt werden, solange Sie urteilsfähig sind. Warten Sie nicht, bis gesundheitliche Einschränkungen eine rechtsgültige Erstellung erschweren oder unmöglich machen.
Wie oft sollten Vollmachten aktualisiert werden?
Wir empfehlen, alle rechtlichen Vollmachten regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren:
- Mindestens alle 2-3 Jahre eine grundlegende Durchsicht
- Zusätzlich bei wesentlichen Lebensveränderungen wie:
- Heirat oder Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Immobilienkauf oder -verkauf
- Umzug in einen anderen Kanton
- Gesundheitliche Veränderungen
- Änderungen im Steuer- oder Erbrecht
In unserem umfassenden Vorsorgepaket ist eine jährliche Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Dokumente bereits inklusive. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre rechtliche Vorsorge immer aktuell bleibt.
Familienrechtliche Vollmachten in der Schweiz
Die rechtliche Vorsorge durch Vollmachten gewinnt in der Schweizer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. In einer Zeit, in der Familiensituationen komplexer und individueller werden, bieten familienrechtliche Vollmachten die Möglichkeit, persönliche Wünsche rechtlich verbindlich festzuhalten und die Handlungsfähigkeit der Familie auch in Krisensituationen zu bewahren.
Der Schweizer Gesetzgeber hat die Bedeutung rechtlicher Vorsorge erkannt und mit dem Erwachsenenschutzrecht, das 2013 in Kraft trat, wichtige Instrumente wie den Vorsorgeauftrag eingeführt. Diese Regelungen ermöglichen es Bürgern, selbstbestimmt ihre Angelegenheiten für den Fall einer Urteilsunfähigkeit zu regeln – ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Vormundschaftsrecht.
Besonders hervorzuheben ist, dass selbst Ehepartner und eingetragene Partner nicht automatisch umfassende Vertretungsrechte füreinander besitzen. Das gesetzliche Vertretungsrecht für Ehegatten ist auf alltägliche Verwaltungshandlungen und gewöhnliche medizinische Massnahmen beschränkt. Bei weitergehenden Entscheidungen – etwa zum Verkauf von Immobilien, komplexen medizinischen Eingriffen oder der Platzierung in einer Pflegeeinrichtung – ist ohne entsprechende Vollmachten eine Involvierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erforderlich.
Eine gut durchdachte Vorsorgeplanung umfasst typischerweise mehrere, aufeinander abgestimmte Dokumente: Der Vorsorgeauftrag regelt die allgemeinen rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten, während die Patientenverfügung speziell auf medizinische Entscheidungen fokussiert ist. Ergänzend können Spezialvollmachten für besondere Situationen oder Vermögenswerte sinnvoll sein.
Die kantonalen Unterschiede in der praktischen Umsetzung des Erwachsenenschutzrechts sind ein weiterer wichtiger Aspekt. Obwohl das materielle Recht bundesweit einheitlich ist, variieren die Verfahrensweisen und Anforderungen der kantonalen Behörden. Dies macht eine regionale Expertise bei der Erstellung von Vollmachten besonders wertvoll.
Demografische Veränderungen und die steigende Lebenserwartung verstärken den Bedarf an rechtlicher Vorsorge zusätzlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko von Krankheiten wie Demenz, die die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen können. Gleichzeitig führen moderne Familienkonstellationen wie Patchwork-Familien oder internationale Beziehungen zu zusätzlichen rechtlichen Komplexitäten, die eine spezialisierte Beratung erfordern.
Die frühzeitige und fachkundige Erstellung familienrechtlicher Vollmachten stellt sicher, dass persönliche Wünsche respektiert werden und rechtliche Klarheit besteht – ein wichtiger Beitrag zur Entlastung von Familien in ohnehin schwierigen Situationen und ein wesentlicher Baustein für ein selbstbestimmtes Leben in allen Phasen.
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